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Gewinner des German Design Award Special 2022

Welche Gewährleistung gilt bei den Produkten der Wunderwiege?

Die von uns verkauften Produkte - ausgenommen Ware aus dem Mietbestand - sind allesamt Neuware und noch nicht gebraucht. Für unsere Produkte gilt folglich das gesetzlich geregelte Gewährleistungsrecht. Die gesetzliche Gewährleistungsverjährungsfrist bei Neuware beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre.

Wir geben jedoch auch beim späteren Kauf von gemieteten Produkten eine Gewährleistung von 2 Jahren, selbst wenn es sich um keine Neuware handelt.

Bitte beachte, dass unsere Produkte mit Garantiesiegeln ausgestattet sind. Das Siegel dient als Nachweis dafür, dass das Produkt nicht von Unbefugten geöffnet oder manipuliert wurde. Eine Beschädigung oder Entfernung des Siegels führt dazu, dass i.d.R. keine kostenfreie Reparatur möglich ist oder aber bei Mietprodukten mindestens eine Sicherheitsprüfung samt Wartung erfolgen muss. Sollten Reparaturen oder Wartungsarbeiten an deinen Produkten erforderlich sein, wende dich bitte ausschließlich an unser Kundenservice und lege niemals selbst Hand an.

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